Dienstag, 3. April 2012

Steuererklärung: 5 Promille für die Musikkapelle Girlan


Liebe Musikfreunde,
auch in diesem Jahr haben Sie als SteuerzahlerIn die Möglichkeit, 5 Promille Ihrer geschuldeten Einkommenssteuer einer ehrenamtlichen Organisation zukommen zu lassen. Die Musikkapelle Girlan erfüllt die vom Finanzgesetz festgelegten Voraussetzungen, diese finanzielle Hilfe der Bevölkerung zugewiesen zu bekommen.
Auf welchen Steuererklärungen kann ich für die 5 Promille unterschreiben? Sie können auf dem Mod. CUD, auf dem Mod. 730 und auf dem Mod. UNICO für die 5 Promille unterschreiben.
Achtung: Während für Zweckbestimmung der 8 Promille Ihre Unterschrift reicht, ist bei der Zuweisung der 5 Promille für die Musikkapelle Girlan neben der Unterschrift im dafür vorgesehenen Feld auch die Angabe unserer Steuernummer notwendig. Diese lautet 80016110217.
Die Zuweisung auf dem Mod. CUD Auch das Mod. CUD ist wichtig! Wenn Sie keine Steuererklärung (Mod. 730 oder Mod. UNICO) verfassen, können Sie die 8 Promille und die 5 Promille auch auf einer Kopie des Mod. CUD zuweisen, das Sie von Ihrem Arbeitgeber oder von der INPS erhalten. Auch darauf sind die vorgesehenen Felder enthalten. Füllen Sie diese Felder mit Unterschriften und Steuernummer der Musikkapelle Girlan aus, unterschreiben Sie ein weiteres Mal am Ende der Seite und geben Sie die Kopie bei der Post kostenlos ab. Danke!  Infos: Musikkapelle Girlan Am Eichamt 9 39057 Girlan/Eppan E-Mail: mkgirlan@hotmail.com
Ihre Unterschrift auf der Steuererklärung: für Sie kostenlos, für uns eine wertvolle Hilfe.

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